lissy B Tattoo
Mindful Tattooartist | 21635 Jork

AGB´s

1. Allgemeines

Eine Tätowierung ist ein operativer Eingriff, bei dem mit einer Nadel Tattoo-Farbe unter die erste Hautschicht (Epidermis) in die zweite Hautschicht (Dermis)

gebracht wird. Die Farbe verbleibt dort lebenslänglich. 

Eine Tätowierung ist gem. § 223 StGB eine Körperverletzung, in die die zu tätowierende Person mit der eigenhändigen Unterschrift auf der Einverständniserklärung einwilligt. Diese Erklärung erhält die zu tätowierende Person am Termintag vor Beginn des Stechens.
Jede Körperverletzung birgt Risiken; es kann z.B. zu Entzündungen, allergischen Reaktionen, Narben- und Abszessbildungen kommen. Auch können Krankheiten übertragen werden.  Für die reibungslose Abheilung der Tätowierung ist die richtige Pflege notwendig. Hierfür ist allein die zu tätowierende Person verantwortlich. Sie erhält hierzu am Tag des Stechens genaue Anweisungen von der Tätowiererin.


2. Geltungsbereich

Diese AGBs gelten für alle Tätowierleistungen.

3. Vertragsabschluss

a) Die Terminvereinbarung ist der Vertragsabschluss. Sie erfolgt per WhatsApp, E-Mail oder mündlich.
b) Der Vertrag kommt zwischen der zu tätowierenden Person und der Tätowiererin zustande.
c) Eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung ist ab Eingang der Anzahlung (siehe Punkt 6 "Anzahlungen") gültig.
d) Auftragsannahmen erfolgen nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Absprachen zum Tattoomotiv, der Größe, Farbigkeit und Körperstelle.
e) Änderungswünsche stellen eine Vertragsänderung dar und können zur Ablehnung des Auftrages führen.
f) Die Tätowiererin versendet keine Vorlage des Tattoomotivs vor dem Termin.
g) Die zu tätowierende Person bezahlt am Tag des Stechens unmittelbar nach dem Tätowiervorgang. Der zu zahlende Betrag setzt sich aus dem Aufwand für die Vorbereitung, dem Materialaufwand und der Arbeitszeit zusammen. Die Zahlung ist ausschließlich in bar oder mit einem Gutschein der Tätowiererin (Lissy B. Tattoo) oder Gutschein des Tattoostübchens (Altes Land) möglich.


3. Ausführungsbedigungen einer Tätowierung

a) Folgende Punkte muss die zu tätowierende Person erfüllen:
    - Sie muss am festgelegten Termin volljährig sein.
     - Sie willigt in die Verarbeitung der persönlichen Daten im Rahmen meiner Datenschutzerklärung ein.
     - Sie hat in den vergangenen 24 Stunden (zurückgerechnet vom festgelegten Termin) keinen Alkohol, Drogen oder andere bewusstseinsverändernde           
        Substanzen konsumiert.
     - Sie hat in den letzten 24 Stunden (zurückgerechnet vom festgelegten Termin) keine blutverdünnende Medikamente eingenommen und keine     
       hautbetäubende Mittel angewendet.
    - Sie hat keine eitrigen Infektionen der Haut. 
     - Sie ist in einem gesunden körperlichen Zustand. Es liegen keine Symptome vor, die auf einen viralen oder bakteriellen Infekt hinweisen.
    - Sie ist nicht schwanger oder stillend.
    - Die zu tätowierende Person verpflichtet sich, die Tätowiererin über vorhandene Allergien, Vorerkrankungen und Medikationen in Kenntnis zu setzen.

b) Die Tätowiererin verpflichtet sich:
    - Nach den geltenden Hygienestandards zu arbeiten und den im Tattoostübchen ausgehängten Reinigungs- und Hygieneplan zu befolgen.
   -  Der zu tätowierenden Person die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen und die Tätowierung nach dem Stechen sauber und sicher für den       
       Heimweg  zu versorgen.

Während und nach dem Tätowieren wird Foto- und ggfs. auch Videomaterial der Arbeit erstellt. Die zu tätowierende Person willigt in die Speicherung und Verarbeitung des Materials zu Dokumentations- und Werbezwecken ein. Hierbei wird immer nur die Tätowierung fotografiert bzw. gefilmt, die tätowierte Person bleibt unerkannt.
Minderjährige Kinder und Haustiere dürfen nicht am Tattootermin teilnehmen.

4. Nachstechen
a) Die zu tätowierende Person hat grundsätzlich Anspruch auf kostenfreies Nachstechen der Tätowierung innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Stechen. Voraussetzung hierfür ist die Notwendigkeit des Nachstechens. Die Entscheidungshoheit über die Notwendigkeit des Nachstechens obliegt der Tätowiererin.
b) Ist ein Nachstechen auf Grund von mangelhafter Nachbehandlung der tätowierten Person notwendig, ist das Nachstechen kostenpflichtig. Gründe hierfür sind z.B. starke Sonneneinstrahlung, Kratzen, Chloreinwirkung in Schwimmbädern und Ähnliches.
c) Ein notwendiges Nachstechen erfolgt nach Terminvereinbarung.

5. Anzahlung
a) Für alle Tätowierungen ist eine Anzahlung zu entrichten. Die Höhe der Anzahlung wird im Rahmen der Terminvereinbarung von der Tätowiererin festgesetzt.
b) Die Anzahlung ist sofort nach der Terminvereinbarung, spätestens innerhalb von 2 Werktagen, fällig. Die Zahlung ist per PayPal oder per Überweisung zu entrichten.
c) Die Anzahlung wird nach mit dem Tattootermin mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
d) Die Anzahlung wird komplett einbehalten:
- Wenn die zu tätowierende Person den Termin weniger als  72 Stunden vor Terminbeginn absagt. Die Gründe für die Absage sind unerheblich.

  Ausnahme:
    Die Absage erfolgt aus Krankheitsgründen und die zu tätowierende Person legt innerhalb von einer Woche ein entsprechendes ärztliches Attest vor.

- Wenn die zu tätowierende Person ohne Absage nicht zum Termin erscheint.
   Zusätzlich zur Einbehaltung der Anzahlung stellt die Tätowiererin der zu tätowierenden Person für den Verdienstausfall den Betrag für die eingeplante
   Sitzung nach Stundensatz in Rechnung.
- Wenn die zu tätowierende Person mit mehr als 20 Minuten Verspätung zum Termin erscheint.
- Wenn die zu tätowierende Person sich vor Ort gegen eine Tätowierung entscheidet.
- Kommt es gehäuft zu Absagen bzw. Terminverschiebungen durch die gleiche zu tätowierende Person, behält sich die Tätowiererin vor, keinen neuen Ersatztermin anzubieten. Die Anzahlung wird dann unabhängig von der 72 Stunden-Frist einbehalten.

e) Die Anzahlung wird zu 50% eingehalten:
-  wenn die zu tätowierende Person den vereinbarten Termin verschieben will (die Gründe hierfür sind unerheblich),  behält die Tätowiererin 50% der Anzahlung
   für den Mehraufwand (erneuter E-Mail-Kontakt, neue Terminfindung etc. ) ein; für den neuen Termin werden dann weitere 50% der Anzahlung fällig.



 

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